Batterieverordnung (BattV)
Inhalt drucken Einige angebotene Produkte von uns enthalten Batterien oder
Akkumulatoren. Wir als Vertreiber solcher Produkte sind dazu
verpflichtet, Gemäß BattV . Batterieverordnung (Verordnung über die
Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juli 2001 (BGBl. I S 1486, geändert
durch Gesetz vom 9. 9. 2001, BGBl. I S. 2331) , sie darüber auf zu
klären, dass der Kunde als Endverbraucher gesetzlich dazu verpflichtet
ist Batterien und Akkumulatoren, die Abfälle, verbraucht oder entsorgt
werden sollen zurückzugeben.
Es ist verboten diese im Hausmüll zu
entsorgen. Diese Batterien oder Akkumulatoren können sie nach Gebrauch
in Sammelbehältern der Verkaufstelle oder in ihrer unmittelbaren Nähe
z.B. kommunale Sammelstellen unentgeltlich zurückgeben. Werden Batterien
oder Akkumulatoren an uns zurückgesandt, bitten wir Sie diese
ausreichend zu frankieren.
Batterien oder Akkumulatoren die
Schadstoffe enthalten sind dementsprechend gekennzeichnet und / oder
haben das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf der Verpackung. In
der Nähe zum Mülltonnensymbol befindet sich die chemische Bezeichnung
des Schadstoffes. "Cd" steht für Cadmium, "Pb" für Blei, "Hg" für
Quecksilber "Li" für Lithium, "Ni" für Nickel, "Mh" für Metallhydrid und
"Zi" für Zink. Diesen Hinweis finden sie auch in der
Bedienungsanleitung oder er wird Ihnen gesondert in Textform zugesendet.


